Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für die Leserangebote in oliv
Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) «LESERANGEBOT» regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Käufer und der Herausgeberin der Zeitschrift oliv, der Vita Oliv AG, Staufferstrasse 2, in 5703 Seon. Durch die Auftragserteilung erklärt sich der Käufer ausdrücklich mit diesen AGB einverstanden.
Allgemein
Bei den Leserangeboten in oliv handelt es sich entweder um Spezialangebote oder um ausgesuchte Produkte mit einem Kunden-Preisvorteil. Die Vita Oliv AG tritt dabei als Handelsplattform und Vermittlerin zwischen dem Käufer und dem Lieferanten auf. Die Rechnungsstellung, Lieferung und das Inkasso erfolgen direkt durch den Lieferanten. Die für die Bestellabwicklung zur Verfügung stehende Sprache ist in der Regel Deutsch.
Bestellabwicklung und Lieferung
Die Lieferanten beliefern nur Käufer in der Schweiz und in Liechtenstein. Mit der Bestellung verpflichtet sich der Käufer, die Ware anzunehmen. Sämtliche Preise sind in Schweizer Franken (CHF) inkl. MwSt. angegeben. Die Versandkosten werden separat in Rechnung gestellt.
Die Bestellung erfolgt online oder per Post durch Ausfüllen und Absenden des im Internet bzw. in der Zeitschrift oliv bereitgestellten Bestellformulars. Die Bestellungen werden an die Lieferanten übermittelt, die die bestellten Produkte so schnell wie möglich ausliefern. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemüht sich der Lieferant um schnellstmögliche Auslieferung. Bei Nach- oder Teillieferungen fallen die Versandkosten nur einmalig an. Sollte ein Artikel ausverkauft sein, so behält sich der Lieferant vor, die Leistung nicht zu erbringen, wobei er den Käufer über die Nichtverfügbarkeit informiert. Bei Lieferverzögerungen von mehr als 30 Tagen ist der Käufer berechtigt, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.
Vertragsabschluss
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Annahme der Bestellung bestätigt oder die Auslieferung durch den Lieferanten erfolgt ist. Bei unberechtigter Annahmeverweigerung der gelieferten Ware verpflichtet sich der Käufer, die zusätzlich entstandenen Kosten zu übernehmen. Das Recht auf Erfüllung des Kaufvertrages bleibt hiervon unberührt.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Lieferung im Besitz des Lieferanten.
Rückgaberecht und Reklamationen
Generell werden keine Produkte zurückgenommen. Mängelrügen irgendwelcher Art können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware dem Lieferanten per Email, Fax oder Post mitgeteilt werden. Rücksendungen von Produkten ohne vorherige schriftliche Avisierung oder ohne Angaben von Gründen werden nicht akzeptiert. Bei Rücksendungen an den Lieferanten muss eine Kopie des Lieferscheines oder der Rechnung beigelegt werden, da eine Bearbeitung sonst nicht möglich ist.
Datenschutz
Persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nicht ohne das Einverständnis des Käufers zu Werbezwecken ausserhalb von oliv verwendet. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden zur Bestellabwicklung an die Lieferanten weitergegeben.
Mit seiner Bestellung willigt der Käufer ein, dass oliv seine Daten für die Zustellung weiterer Informationen verwenden darf. Die Nutzung seiner Daten zu Marketingzwecken kann jederzeit per E-Mail oder Brief abbestellt werden.
Garantien
Angaben und Leistungsbeschreibungen gelten nur dann als Garantien, wenn sie als solche ausdrücklich vereinbart und bezeichnet wurden.
Anwendbares Recht / Gerichtstand
Alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der jeweilige Ort des Lieferanten.
Seon, im September 2026
Für Anzeigen und Beilagen in der Zeitschrift oliv, Ausgabe Schweiz
gültig ab 1.1.2010, CH 5703 Seon
1. «Anzeigenauftrag» im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht auf Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Herausgeber nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermassen ausschliesslich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
6. Sämtliche Anzeigen werden als solche vom Verlag mit dem Wort «Anzeige» oder «Publi-Reportage» kenntlich gemacht.
7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstösst oder deren Veröffentlichung für den Herausgeber Image schädigend sein kann. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilage ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Herausgeber von oliv unverzüglich Ersatz an. Der Herausgeber gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmass, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder wird die Ersatzanzeige nicht einwandfrei umgesetzt, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Herausgebers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Reklamationen müssen – ausser bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von zwei Wochen nach Erscheinen der Anzeige oder Verbreitung der Beilage geltend gemacht werden.
10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum in den Mediadaten festgelegten Anzeigenschluss mitgeteilt werden.
11. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufender Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart worden ist.
12. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Herausgeber kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Herausgeber berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
13. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Belege oder Nachweise geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
14. Kosten für die Anfertigung erforderlicher Druckvorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführung hat der Auftraggeber zu tragen.
15. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
16. Erfüllungsort ist der Sitz des Herausgebers. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Herausgebers. Soweit Ansprüche des Herausgebers nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der Herausgeberin, Vita Oliv AG, vereinbart.
Zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen des Herausgeberin:
a) Bei höherer Gewalt, Arbeitskampf, Verbot oder bei sonstigen vom Verlag nicht zu vertretenden Störungen in der Druckerei oder auf dem Versand- und Zustellweg ruhen die Verpflichtungen des Verlages, Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
b) Der Ausschluss von Anzeigen und Beilagen konkurrierender Unternehmen kann nicht zur Bedingung gemacht werden.
c) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt der Anzeige oder Beilage. Der Verlag ist von allen etwaigen Ansprüchen aus Rechtsverletzungen in solchen Anzeigen oder Beilagen freizustellen. Durch die Erteilung eines Auftrages (Anzeigen oder Beilagen) verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Massgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
d) Der Herausgeber behält sich vor, undeutliche oder sprachlich fehlerhafte Manuskripte zu korrigieren. Soweit der Inserent nicht auf Anwendung der alten Rechtschreibung besteht, hält sich der Verlag bei der Anzeigenproduktion an die neue Rechtschreibung. Gelieferte Druckvorlagen werden nur unter Vorbehalt korrigiert.
e) Der Anzeigenteil von oliv wird nach bestimmten typographischen Gesichtspunkten gesetzt. Daraus ergeben sich für die Gestaltung und den Umbruch der Anzeigen gewisse Regeln, deren Berücksichtigung sich der Verlag vorbehält.
f) Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben werden nicht als Fehler in der Ausführung des Anzeigenauftrages anerkannt, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
g) Neue Anzeigenpreise treten mit dem aus der Preisliste ersichtlichen Zeitpunkt in Kraft. Dies gilt auch für laufende Abschlüsse und Anzeigenaufträge. Für Einzelaufträge, die vor Bekanntgabe der neuen Preisliste erteilt wurden, gilt der alte Preis, sofern die Anzeige oder Beilage innerhalb von vier Monaten erscheinen sollte, es sei denn, es handle sich um kaufmännischen Geschäftsverkehr.
h) Berechtigte Abbestellungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige kann der Herausgeber die entstandenen Entwurfs-, Gestaltungs- bzw. Satzkosten berechnen.
i) Vom Herausgeber gestaltete Anzeigen und Titelköpfe dürfen ohne seine Einwilligung nicht für eine Reproduktion anderen Werbeträgern weitergegeben oder weiterverwendet werden. Sind auf Kundenwunsch vom Verlag Duplikate solcher Anzeigen an fremde Verlage zu liefern, behält sich der Verlag das Recht vor, anteilige Satz-, Repro- bzw. Gestaltungskosten in Rechnung zu stellen, ebenso die Kosten für die evtl. elektronische Datenübermittlung.
j) Der Herausgeber ist berechtigt, die erteilten Anzeigenaufträge im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten zusätzlich auch in elektronischen Medien zu verbreiten.
k) Für Anzeigen, deren Gestaltung vom Herausgeber übernommen wird, liegt das Urheberrecht ausschliesslich beim Herausgeber. Auch eine Nutzung bzw. Übernahme wesentlicher Gestaltungsmerkmale von Anzeigenentwürfen ausserhalb der Medien, die vom Herausgeber herausgegeben werden, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Herausgebers. Die Zustimmung wird in der Regel nach Einigung über ein angemessenes weiteres Nutzungsentgelt erteilt.
l) Preise gelten exklusive Mehrwertsteuer mit Ausnahme der Kleinanzeigen.
Stand 2026
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Conditions générales pour les offres aux lecteurs dans oliv
Champ d’application
Les conditions générales du contrat (CGC) «OFFRES AUX LECTEURS» règlementent la relation juridique entre l’acheteur et l’éditeur du magazine oliv: la Société Vita Oliv AG, Staufferstrasse 2, à 5703 Seon. Avec la passation de commande, l’acheteur donne formellement son accord et accepte les conditions générales du contrat.
Généralités
Les offres aux lecteurs dans le magazine oliv, concernent soit des offres exclusives, soit des offres présentant un avantage au niveau du prix pour le client. La Société Vita Oliv AG agit en qualité de plate-forme commerciale et d’intermédiaire entre l’acheteur et le fournisseur. La facturation, la livraison et l’encaissement sont effectués directement par le fournisseur. Le traitement des commandes se fait en général en langue allemande.
Déroulement des commandes et de la livraison
Les fournisseurs n’approvisionnent que les acheteurs en Suisse et au Liechtenstein. Par sa commande l’acheteur s’engage à accepter la marchandise. Tous les prix sont indiqués en francs suisses (CHF), TVA comprise. Les frais d’expédition sont facturés séparément.
La commande est effectuée en ligne ou par courrier en remplissant et envoyant le bulletin de commande mis à disposition sur internet, resp. dans le magazine oliv. Les commandes sont transmises aux fournisseurs qui s’engagent à livrer les produits le plus rapidement possible. Si la marchandise n’est pas en stock au moment de la commande, le fournisseur s’efforcera d’effectuer la livraison dans les plus brefs délais. En cas de livraisons complémentaires ou partielles, les frais d’expédition ne sont facturés qu’une fois. Si un article devait être épuisé, le fournisseur a le droit de ne pas s’acquitter de la prestation, tout en s’engageant à informer l’acheteur sur l’indisponibilité. Dans le cas d’un retard de livraison de plus de 30 jours, l’acheteur a le droit de résilier par écrit le contrat.
Conclusion de contrat
Le contrat est considéré comme conclu quand la commande est confirmée ou la livraison par le fournisseur a été effectuée. En cas de non-acceptation injustifiée de la marchandise livrée, l’acheteur s’engage à prendre en charge les frais supplémentaires occasionnés. Le droit à l’exécution du contrat de vente en demeure inchangé.
Droit de retour et réclamations
En règle générale, aucun produit n’est repris. Les réclamations de quelque sorte ne peuvent être prises en considération que si elles sont communiquées par mail, fax ou courrier au fournisseur dans les 5 jours après réception de la marchandise. Les renvois de produits sans notification par écrit au préalable ou sans indication de raisons, ne seront pas acceptés. En cas de retour au fournisseur, une copie du bulletin de livraison ou de la facture doit être jointe. Sans cela, le traitement ne sera pas possible.
Réserve de propriété
La livraison reste la propriété du fournisseur jusqu’au paiement intégral.
Protection des données
Les données personnelles seront traitées de manière confidentielle et ne peuvent être utilisées à des fins publicitaires en dehors du magazine oliv sans le consentement de l’acheteur. Les données nécessaires pour le traitement de la commande seront transmises pour l’exécution au fournisseur.
Par sa commande, l’acheteur donne son consentement à oliv d’utiliser ses données pour transmettre d’autres informations. L’utilisation de ses données à des fins de marketing peut être résiliée à tout moment par mail ou par courrier.
Garanties
Les indications et descriptions des prestations ne sont valables comme garantie que si elles ont été expressément convenues et désignées comme telle.
Droit applicable / Tribunal compétent
Toutes les obligations découlant de cette relation contractuelle sont soumises au droit suisse. Le lieu de juridiction est celui du siège du fournisseur.
Seon, en septembre 2026